Ein Rücktritt auf Kosten der tibetischen Staatsidee

Zum Rücktritt des Dalai Lama und den Beschlüssen des exiltibetischen Parlaments vom Mai 2011

Von Wangpo Tethong

Am 27. May 2011 hat das exiltibetische Parlament weit reichende Änderungen in der Charta der Tibeter im Exil vorgenommen.  Alle politischen Befugnisse des Dalai Lama wie auch der Begriff „Regierung“ (tibetisch gZhung) wurden aus der Exilcharta gestrichen. Damit wurde, auf ausdrücklichen Wunsch des 14. Dalai Lama, die vom 5. Dalai Lama 1642 begründete Ganden Phodrang-Dynastie beendet. Diese Regierungsform zeichnete sich dadurch aus, dass die Dalai Lamas sowohl weltliche wie auch spirituelle Herrscher Tibets waren.

Bereits im Vorfeld dieser Abstimmung im exiltibetischen Parlament in Dharamsala/Nordindien gab es zu diesem Thema heftige Wortmeldungen von Einzelnen und auch von Organisationen, die den Sinn von solch radikalen Änderungen in Frage stellten. Insbesondere die neue tibetische Bezeichnung für die bisherige Tibetische Zentralverwaltung (engl. Central Tibetan Administration), die üblicherweise als ‚Tibetische Exilregierung’ oder ‚Regierung Tibets im Exil’ bezeichnet wurde, stieß auf große Kritik. Der neue Name für die Verwaltung lautet im Tibetischen ‚Bod Mii sGrig rZugs’, was mit ‚Organisation der Tibeter’ übersetzt werden könnte.

Der Dalai Lama hatte in seiner Rücktrittserklärung vom 14. März 2011 (s. Tibet und Buddhismus Nr. 97, S.45–47) gefordert, dass ein System der politischen Führung etabliert werden solle, das auch ohne ihn funktionsfähig sei: „…[die] Änderungen in der Charta müssen in den Rahmen eines demokratischen Systems passen, in dem die politische Führung vom Volk für einen befristeten Zeitraum gewählt wird.“

Am Ende seiner Erklärung fügte er dann einen Passus an, der weit gravierendere Folgen hat als sein persönlicher Rückzug. Er sagte: „Demzufolge werden einige meiner politischen Verlautbarungen, wie der Verfassungsentwurf für ein zukünftiges Tibet (1963) und die Richtlinien für das zukünftige politische System Tibets (1992) außer Kraft gesetzt. Der Name der gegenwärtigen Institution der Ganden Phodrang-Regierung mit dem Dalai Lama an der Spitze soll auch entsprechend geändert werden.“

Der letzte Absatz

In den ersten Wochen nach seiner Erklärung war dieser letzte Absatz in der öffentlichen Debatte noch kein zentraler Diskussionspunkt gewesen. Man diskutierte vor allem über den persönlichen Rücktritt des Dalai Lama von all seinen politischen Funktionen und über die Folgen dieses Schrittes für die Tibeter. Bald aber fragten sich viele Tibeter, was das Ende der Dynastie der Dalai Lamas in der momentanen Lage eigentlich für politische und rechtliche Folgen hat. Vor allem fragten sich viele, was den Dalai Lama wohl zu dieser Initiative bewogen haben könnte.

Eine Analyse des letzten Absatzes seiner Rede vermag den Hintergrund für diese Vorgänge erhellen und gleichzeitig auch die ganze Problematik, die in diesem Thema steckt, aufzeigen. Die drei Punkte, die der Dalai Lama nennt – die Verfasssung von 1963, die Richtlinien für ein zukünftiges Tibet von 1992 und die Ganden Phodrang-Dynastie –, sollen nachfolgend genauer untersucht werden.

Die Verfassung von Tibet (engl. Constitution of Tibet) wurde am 10. März 1963 verkündet. Sie gründet auf der kraftvollen Idee einer demokratischen und unabhängigen tibetischen Nation. Zwar enthält sie einige unzeitgemäße Bestimmungen, die mit einer modernen demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar  sind, aber sie symbolisiert die Vision einer tibetischen Nation und das Bekenntnis zum Aufbau eines auf demokratischen Werten basierenden politischen Systems.

1992 wurde ein Dokument mit dem Titel Richtlinien für die Regierungsform des künftigen Tibet und Grundzüge seiner Verfassung veröffentlicht. Das geschah vier Jahre nach der so genannten Straßburger Erklärung, die unter den Tibetern hitzige Debatten ausgelöst hatte, da sie in Aussicht stellte, wichtige Hoheitsrechte an Peking abzutreten und in der Frage der tibetischen Unabhängigkeit Kompromisse einzugehen. In gewisser Hinsicht jedoch war das Dokument von 1992 eine überraschende politische Kehrtwende, enthielt es doch kaum noch eine der Überlegungen, die vier Jahre zuvor Teile der tibetischen Gemeinschaft so aufgebracht hatten.

Im Gegenteil: In den Richtlinien ist die Rede von Chinas Rückzug aus Tibet: „So gesehen, wird der chinesischen Führung nichts anderes übrig bleiben, als ihre rigide Politik aufzugeben und an den Verhandlungstisch zu kommen, um eine friedliche Lösung der Tibetfrage zu finden. Es wird nicht mehr lange dauern, bis die chinesischen Herrscher sich gezwungen sehen werden, Tibet zu verlassen.“

Der Dalai Lama fährt dann optimistisch fort: „Wenn dieses freudige Ereignis eintreten wird, dass die Tibeter in Tibet und die im Exil in einem freien Tibet wieder vereint sind, dann werden das gegenwärtige totalitäre System und die gleichgeschaltete zentralisierte Demokratie einer wahren Demokratie weichen, in der die Menschen aller drei Provinzen Tibets – U-Tsang, Kham und Amdo – Meinungsfreiheit, Redefreiheit und Freizügigkeit genießen können.“

Wie bekannt ist, hat sich die politische Haltung der Führung in Dharamsala in der Tibetfrage und gegenüber Peking seither deutlich verändert. Dharamsala hat seine Position in dem so genannten Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk (www.tibetoffice.ch/web/mwa/memorandum/german.pdf) definiert. In diesem Dokument und in der nachfolgenden Note zum Memorandum stellt die tibetische Regierung im Exil unzweideutig klar, dass sie nicht nach Abspaltung oder nach Unabhängigkeit strebt, sondern nach einer echten Autonomielösung für alle Tibeter, die auf dem tibetischen Hochland leben.

Dass der Dalai Lama seinen politischen Rückzug und den Widerruf dieser beiden Dokumente, zwei Grundsatzpapieren, die den Tibetern eine visionäre Orientierung für ihren Freiheitskampf geboten haben, so stark miteinander verkettet, ist irritierend. Warum ist es nicht möglich, diese Dokumente auf den aktuellen Stand zu bringen und nur diejenigen Stellen zu überarbeiten, die sich auf die zukünftige Rolle der Dalai Lamas beziehen?

Was bleibt von uns?

Zu einem ausdrücklichen Widerruf der Verfassung von 1963 und der Richtlinien von 1992, wie es der Dalai Lama gefordert hat, ist es Ende Mai nicht gekommen – was nicht heißt, dass es nicht noch passieren wird. In der neuen Präambel wird allerdings eine chronologische Darstellung der maßgeblichen Dokumente vorgenommen, die impliziert, dass die gegenwärtige Exilcharta das Endergebnis einer politischen Entwicklung darstellt. Die Herleitung könnte so verstanden werden, dass die exiltibetische Verwaltung legitimiert ist, die rechtmäßige Vertretung des tibetischen Volkes zu sein. Man kann diese Präambel also durchaus auch als einen Versuch verstehen, das zu retten, was noch zu retten ist.

Es ist allerdings höchst zweifelhaft, ob diese Herleitung für eine juristisch fundierte Legitimierung der exiltibetischen Verwaltung als Nachfolgeorganisation der tibetischen Regierung, wie sie vor 1951 bestanden hat, ausreichen wird. Denn über allem steht die Tatsache, dass die Dynastie der Dalai Lamas für beendet erklärt wird und man von nun an nicht mehr von der Regierung Tibets im Exil sprechen wird, sondern nur noch von der exiltibetischen Verwaltung beziehungsweise Organisation.

Sorgenvoll fragen sich viele Tibeter: Was ist von dem politischen System, in dem wir rund 370 Jahren gelebt haben, übrig geblieben? Welche politischen Optionen haben wir noch für die Zukunft? In was für eine Zukunft gehen wir?

Ein optimistisches Szenario, wie es der Dalai Lama am 14. März 2011 vorgestellt hat, setzt seine Hoffnung auf die erfolgreiche Arbeit einer demokratischen politischen Führung ohne den Dalai Lama, der aber weiterhin eine informelle, aber wichtige Rolle als Sprecher des tibetischen Volkes spielen wird. Wir werden von nun an in der Lage sein, mit einem soliden demokratischen System im Exil das politische Chaos und die Machtkämpfe nach dem Tode des Dalai Lama zu vermeiden. Das System könnte auch für die Tibeter innerhalb Tibets attraktiv sein und die Saat für eine dynamische demokratische Volksbewegung in Tibet legen.

Ein skeptischeres Szenario muss aber auch die Mängel und Widersprüche dieser Strategie in Betracht ziehen. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, warum die Tibeter nach einem demokratischen System im Exil streben sollten, wenn der Plan letztlich darauf hinausläuft, unter chinesischer Herrschaft zu leben und die chinesische Verfassung, die ganz klar nicht demokratisch ist, zu akzeptieren. Es ist unwahrscheinlich, dass das Memorandum und die Charta der Tibeter im Exil in der Lage sind, eine ähnlich visionäre Bedeutung zu erlangen wie der Verfassungsentwurf von 1963. Und grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob eine Vision von Demokratie ohne die Idee eines unabhängigen Staates überhaupt denkbar ist.

Als die Exilcharta am 14. Juni 1991 vom Parlament verabschiedet wurde, sah man sie als ein Instrument, um der exiltibetischen Verwaltung und der tibetischen Exilgemeinschaft eine demokratische Ordnung zu geben. Diese These wird durch die Tatsache untermauert, dass es damals eine von einem ehemaligen Minister der Exilregierung geleitete Kommission gab, die die Verfassung von 1963 revidieren und sie an die politischen Veränderungen anpassen sollte. Diese Revision der Verfassung fand jedoch nie statt.

Die jetzige Charta steht in der Rangfolge der tibetischen Verfassungspapiere nur an zweiter Stelle. Sie bezieht den wesentlichen Teil ihrer Legitimität vom tibetischen Parlament im Exil. Sie ist immer ein Dokument ohne jegliche visionäre Kraft und ohne konkrete Bezüge auf einen tibetischen Staat gewesen. Es ist schon sehr erstaunlich, dass ausgerechnet dieses Dokument nun als Basis für Veränderungen dienen soll, die grundlegende und wegweisende Bedeutung für die Zukunft Tibets haben werden.
Das Tibet Justice Center (TJC) in den USA hat eine aufschlussreiche Analyse der laufenden Debatten geliefert. Ich habe die Anregung des TJC unterstützt, nichts zu überstürzen und sich Zeit zu lassen für einen sorgfältigen Entwurf des rechtlichen Rahmens für die vom Dalai Lama vorgeschlagenen Veränderungen. Allerdings überbetont das TJC die Bedeutung der Charta und übersieht deren begrenzte Kompetenz, Belange zu definieren, die das Schicksal Tibets als Nation betreffen. Die Analyse des TJC macht jedoch die sehr wichtige Unterscheidung zwischen Regierungschef und Staatsoberhaupt deutlich und zeigt damit einen Weg auf, wie die politische Bedeutung der Institution des Dalai Lama hätte erhalten werden können.

Doch der Dalai Lama und das exiltibetische Parlament haben einen anderen Weg gewählt. Die Konsequenz werden ungelöste verfassungsrechtliche Probleme sein und eine überforderte Exilcharta, die ungeeignet ist, den Rahmen für die Zukunft unserer Nation und das Schicksal der jahrhundertealten Institution der Ganden Phodrang-Regierung zu bilden.

Die Exilcharta wird die Ganden Phodrang-Dynastie nicht verdauen

Der Wunsch des Dalai Lama, die Ganden-Phodrang-Dynastie zu beenden, dürfte die komplexeste aller Fragen sein. Das exiltibetische Parlament hat seinem Wunsch folgend nun den in einem langen historischen Prozess von der Ganden-Phodrang-Dynastie erworbenen Rechtstitel auf eine von 100 000 Exiltibetern gewählte Führung übertragen. Die Basis für diesen Entscheid war der Rücktritt des Dalai Lama.

Diese Entscheidung kann als ein Schritt verstanden werden, der eine chinesische Einmischung in die Auswahl des nächsten Dalai Lama verhindern soll. Insofern sympathisiere ich mit der Entscheidung, mit dieser traditionellen Regierungsform Schluss zu machen und so die dynastische Politik, die durch das Machtvakuum nach dem Tod eines jeden Dalai Lama so schädlich für die Stabilität Tibets war, zu beenden. Auf der anderen Seite aber frage ich mich, ob diese Vorsichtsmaßnahmen ausreichen werden, um die Chinesen aus dem Auswahlverfahren herauszuhalten, und ob dies nicht auch auf eine andere Art und Weise hätte geschehen können.

Und die Chinesen sind nicht die einzige Bedrohung. Es ist durchaus denkbar, dass Personen, die einmal im Dienst des 15. Dalai Lama – oder eines anderen Lamas innerhalb Tibets –stehen werden, dann versuchen, die politische Kontrolle mit fremder Unterstützung an sich zu ziehen. Wäre es angesichts dieser Ungewissheiten nicht ratsam, die Institution des Dalai Lama im tibetischen politischen System aufrecht zu erhalten und so zumindest einen gewissen Grad an Einfluss zu haben?

Die Institution des Dalai Lama ist das einzige lebendige und unstrittige Bindeglied zum tibetischen Staatswesen, wie es vor der chinesischen Besetzung  existierte. Ich bin mir dessen bewusst, dass es zur Frage der Legitimität viele unterschiedliche Meinungen gibt. Ich persönlich habe ernsthafte Bedenken, ob die exiltibetische Verwaltung nach dem Rücktritt des Dalai Lama und der Auflösung der Ganden-Phodrang-Dynastie qualifiziert und realpolitisch in der Lage ist, ihren Rechtsanspruch auf die Nachfolge der tibetischen Regierung des unabhängigen Tibets aufrecht zu erhalten. Deshalb wäre es politisch ratsam gewesen, die Institution des Dalai Lama als politisches Pfand so lange wie möglich und so lange wie nötig zu erhalten. Damit wäre eine wichtige Option für die Wiederbelebung eines tibetischen Staates lebendig geblieben.

Es liegt auf der Hand, dass die historisch gewachsene und religiös gestützte Autorität eines politischen Systems, das vom 5. Dalai Lama unter großen Opfern errichtet wurde, nicht ohne weiteres auf eine politische Nachfolgeinstitution übertragen werden kann. Es wäre kein Versagen, wenn es uns nicht gelänge, eine perfekte Lösung zu finden. Aber es ist unsere Pflicht, diese komplexen Probleme nach besten Kräften zu untersuchen und Lösungen zu erarbeiten, die den höchsten staatspolitischen Erfordernissen genügen. Das ist leider nicht geschehen.

Ein Ausblick

Die Umwälzungen haben eine Reihe von verfassungs- und völkerrechtlichen Fragen aufgeworfen: Kann dieser Entscheid rückgängig gemacht werden? Würde das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht voraussetzen, dass die Tibeter in Tibet das letzte Wort in dieser Sache hätten? Und wie sieht die tatsächliche Aufgabenteilung zwischen dem Dalai Lama und „tibetischen Verwaltung“ aus?  Die Verantwortlichen sollten sich Zeit nehmen, hier Klärung zu verschaffen. Noch ist es nicht zu spät, den Rat und die Meinung tibetischer wie auch internationaler Fachleute, Historiker, Tibetologen und Rechtsexperten einzuholen, die qualifiziert sind, fundierte Empfehlungen abzugeben.

Ein wohl als politischer Befreiungsschlag gedachter Rücktritt wurde vollzogen – auf Kosten der tibetischen Staatsidee. Will die neue politische Führung in Dharamsala die Verunsicherung unter den Tibetern beheben und die in Teilen arg ramponierte Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, dann reichen markige Worte und hochfliegende Ideen allein nicht mehr aus. Die exiltibetische Verwaltung muss nun ohne den Dalai Lama – und damit unter erschwerten Bedingungen – mit Taten beweisen, dass sie politisch nicht auf ein Muster ohne Wert reduziert worden ist.Ein Rücktritt auf Kosten der tibetischen Staatsidee

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